§ 22 StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Alle Bescheide und Amtshandlungen, insbesondere auch die Aufnahme von Niederschriften über Anbringen, sind von den landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgaben befreit§ 22 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.03.2011 bis 30.06.2021
Alle Bescheide und Amtshandlungen, insbesondere auch die Aufnahme von Niederschriften über Anbringen, sind von den landesgesetzlich geregelten Verwaltungsabgaben befreit§ 22 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen.

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