§ 24 StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Personen gemäß § 4 Abs. 2§ 24 StMSG, denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 8 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes gewährt wird, ist diese Hilfe bis zum 31 seit 30.06.2021 weggefallen. März 2011, wenn sie jedoch innerhalb dieser Frist einen Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung gestellt haben, bis zur Entscheidung in erster Instanz weiter zu gewähren.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.03.2011 bis 30.06.2021
Personen gemäß § 4 Abs. 2§ 24 StMSG, denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 8 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes gewährt wird, ist diese Hilfe bis zum 31 seit 30.06.2021 weggefallen. März 2011, wenn sie jedoch innerhalb dieser Frist einen Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung gestellt haben, bis zur Entscheidung in erster Instanz weiter zu gewähren.

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