§ 25 StMSG (weggefallen)

Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 25 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen. März 2011 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.03.2011 bis 30.06.2021
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 25 StMSG seit 30.06.2021 weggefallen. März 2011 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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