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Die Neufassung des § 10 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2002
Die Neufassung des § 10 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2002