§ 12 Stmk. LSG 1983 Vorführer

Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

Als Vorführer dürfen nur körperlich und geistig geeignete Fachkräfte beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Betriebseinrichtung und den Schaltanlagen vertraut sind. Sie müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1983 bis 31.12.9999

Als Vorführer dürfen nur körperlich und geistig geeignete Fachkräfte beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Betriebseinrichtung und den Schaltanlagen vertraut sind. Sie müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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