Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Vorführapparate für Filme mit einer Breite von mehr als 16 mm müssen folgende Beschaffenheit aufweisen:
a) | Das Lampengehäuse muß allseits geschlossen sein und darf nur die zur Regulierung notwendigen Öffnungen erhalten. Wenn das Lampengehäuse keine feste Rückwand hat, ist die Öffnung durch einen Asbestvorhang oder einen Vorhang, der aus nicht brennbarem, wärmeisolierenden Material hergestellt ist, abzudecken, aus dem nur die zur Bedienung der Lichtquelle nötigen Griffe herausragen dürfen. | |||||||||
b) | An der Innenseite ist das Lampengehäuse entweder durch Doppelwände mit Luftschicht oder durch einen Asbestbelag oder einen anderen nicht brennbaren, wärmeisolierenden Belag gegen strahlende Hitze zu schützen. Bei Lichtquellen mit besonders starker Wärmestrahlung kann ein noch weitergehender Schutz gefordert werden. | |||||||||
Öffnungen in den Wänden des Lampengehäuses sind durch engmaschige Drahtnetze oder auf eine andere zweckentsprechende Weise gegen Funkenflug zu sichern. |
Vorführapparate für Filme mit einer Breite von mehr als 16 mm müssen folgende Beschaffenheit aufweisen:
a) | Das Lampengehäuse muß allseits geschlossen sein und darf nur die zur Regulierung notwendigen Öffnungen erhalten. Wenn das Lampengehäuse keine feste Rückwand hat, ist die Öffnung durch einen Asbestvorhang oder einen Vorhang, der aus nicht brennbarem, wärmeisolierenden Material hergestellt ist, abzudecken, aus dem nur die zur Bedienung der Lichtquelle nötigen Griffe herausragen dürfen. | |||||||||
b) | An der Innenseite ist das Lampengehäuse entweder durch Doppelwände mit Luftschicht oder durch einen Asbestbelag oder einen anderen nicht brennbaren, wärmeisolierenden Belag gegen strahlende Hitze zu schützen. Bei Lichtquellen mit besonders starker Wärmestrahlung kann ein noch weitergehender Schutz gefordert werden. | |||||||||
Öffnungen in den Wänden des Lampengehäuses sind durch engmaschige Drahtnetze oder auf eine andere zweckentsprechende Weise gegen Funkenflug zu sichern. |