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Dem BezirksschulratDer Schulleiterin/dem Schulleiter obliegen hinsichtlich der Landeslehrerinnen und Landeslehrer für Volks-, Haupt-, Neue Mittelschulen sowie für Sonderschulen und Polytechnische Schulenan der Schule als Stammschule verwendeten Lehrpersonen zusätzlich zu den in anderen Rechtsnormen festgehaltenen Aufgaben unter anderem folgende AufgabenZuständigkeiten:
1. | Entgegennahme des Dienstgelöbnisses, | |||||||||
2. |
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3. |
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4. |
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 22/1983, LGBl. Nr. 70/2013, LGBl. Nr. 92/2014
Dem BezirksschulratDer Schulleiterin/dem Schulleiter obliegen hinsichtlich der Landeslehrerinnen und Landeslehrer für Volks-, Haupt-, Neue Mittelschulen sowie für Sonderschulen und Polytechnische Schulenan der Schule als Stammschule verwendeten Lehrpersonen zusätzlich zu den in anderen Rechtsnormen festgehaltenen Aufgaben unter anderem folgende AufgabenZuständigkeiten:
1. | Entgegennahme des Dienstgelöbnisses, | |||||||||
2. |
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3. |
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4. |
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 22/1983, LGBl. Nr. 70/2013, LGBl. Nr. 92/2014