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In den VoranschlagsstellenDie erforderliche Anzahl von Budgetkonten ist auf der Grundlage eines Kontenplans nach Maßgabe der Budgetierung und der Verrechnung die erforderliche Anzahl von Konten zu eröffnen. Im Rahmen des Beschlusses über das Landesbudget ist die Vorgangsweise für Konteneröffnungen festzulegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2016
In den VoranschlagsstellenDie erforderliche Anzahl von Budgetkonten ist auf der Grundlage eines Kontenplans nach Maßgabe der Budgetierung und der Verrechnung die erforderliche Anzahl von Konten zu eröffnen. Im Rahmen des Beschlusses über das Landesbudget ist die Vorgangsweise für Konteneröffnungen festzulegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2016