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Zur regionalen Verankerung der Kinder- undSteirischen Jugendstrategie und zur kommunalen Entwicklung von Kinder- und Jugendarbeit soll in jeder Region im Sinn des Landesentwicklungsprogrammes – LEP 2009, LGBl. Nr. 75/2009, eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Abwicklung der folgenden Aufgaben eingerichtet sein:Zur regionalen Verankerung der Steirischen Jugendstrategie und zur kommunalen Entwicklung von Kinder- und Jugendarbeit soll in jeder Region im Sinn des Landesentwicklungsprogrammes – LEP 2009, Landesgesetzblatt Nr. 75 aus 2009,, eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Abwicklung der folgenden Aufgaben eingerichtet sein:
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2024,
Zur regionalen Verankerung der Kinder- undSteirischen Jugendstrategie und zur kommunalen Entwicklung von Kinder- und Jugendarbeit soll in jeder Region im Sinn des Landesentwicklungsprogrammes – LEP 2009, LGBl. Nr. 75/2009, eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Abwicklung der folgenden Aufgaben eingerichtet sein:Zur regionalen Verankerung der Steirischen Jugendstrategie und zur kommunalen Entwicklung von Kinder- und Jugendarbeit soll in jeder Region im Sinn des Landesentwicklungsprogrammes – LEP 2009, Landesgesetzblatt Nr. 75 aus 2009,, eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Abwicklung der folgenden Aufgaben eingerichtet sein:
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2024,