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Gesetz vom 9. Juli 1964 über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes. (Steiermärkisches Jagdabgabegesetz) (Titel in der Fassung LGBl. Nr. 5/2012)
Stammfassung: LGBl. Nr. 317/1964 (V. GPStLT EZ 378)
Änderung
LGBl. Nr. 61/1996 (XIII. GPStLT EZ 124)
LGBl. Nr. 69/2001 (XIV. GPStLT RV EZ 383/1 AB EZ 383/3)
LGBl. Nr. 5/2012 (XVI. GPStLT IA EZ 824/1 AB EZ 824/4)
Gesetz vom 9. Juli 1964 über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes. (Steiermärkisches Jagdabgabegesetz) (Titel in der Fassung LGBl. Nr. 5/2012)
Stammfassung: LGBl. Nr. 317/1964 (V. GPStLT EZ 378)
Änderung
LGBl. Nr. 61/1996 (XIII. GPStLT EZ 124)
LGBl. Nr. 69/2001 (XIV. GPStLT RV EZ 383/1 AB EZ 383/3)
LGBl. Nr. 5/2012 (XVI. GPStLT IA EZ 824/1 AB EZ 824/4)