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(1) Die Einfügung des § 27a durch die Novelle LGBl. Nr. 168/1969 ist am 16. Oktober 1969 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung des § 26 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 15/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2002LGBl. Nr. 87/2013
(3) Die Änderung des § 1 Abs. 6, des § 2 Abs. 1 letzter Satz, des § 7 Abs. 1 und 2, des § 11 Abs. 1 und 5, des § 16 Abs. 1, des § 17 Abs. 1, des § 25 Abs. 1 lit. b und des § 27 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2002, LGBl. Nr. 87/2013
(1) Die Einfügung des § 27a durch die Novelle LGBl. Nr. 168/1969 ist am 16. Oktober 1969 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung des § 26 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 15/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2002LGBl. Nr. 87/2013
(3) Die Änderung des § 1 Abs. 6, des § 2 Abs. 1 letzter Satz, des § 7 Abs. 1 und 2, des § 11 Abs. 1 und 5, des § 16 Abs. 1, des § 17 Abs. 1, des § 25 Abs. 1 lit. b und des § 27 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2002, LGBl. Nr. 87/2013