Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Auf Basis der Prinzipien und Ziele der Vereinbarungen ist die Zielsteuerung-Gesundheit in folgenden vier Steuerungsbereichen in Landes-Zielsteuerungsverträgen zu konkretisieren:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Für alle im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit durch die Steuerungsbereiche erfassten Zielvereinbarungen sind Messgrößen und Zielwerte zu definieren. Die Einhaltung des Ausgabendämpfungspfades ist zwingend durch partnerschaftlich vereinbarte Maßnahmenpakete sicherzustellen.
(4) Land und Sozialversicherung verantworten gemeinsam und gegenseitig den Vertragsabschluss, die Umsetzung und Einhaltung der Zielsteuerung-Gesundheit. Dies schließt eine gegenseitige Information und -Konsultation über beabsichtigte Maßnahmen, die im jeweiligen Wirkungsbereich getroffen werden und Aus-wirkungen auf den anderen Versorgungssektor haben können, mit ein.
(2) Auf Basis der Prinzipien und Ziele der Vereinbarungen ist die Zielsteuerung-Gesundheit in folgenden vier Steuerungsbereichen in Landes-Zielsteuerungsverträgen zu konkretisieren:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(3) Für alle im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit durch die Steuerungsbereiche erfassten Zielvereinbarungen sind Messgrößen und Zielwerte zu definieren. Die Einhaltung des Ausgabendämpfungspfades ist zwingend durch partnerschaftlich vereinbarte Maßnahmenpakete sicherzustellen.
(4) Land und Sozialversicherung verantworten gemeinsam und gegenseitig den Vertragsabschluss, die Umsetzung und Einhaltung der Zielsteuerung-Gesundheit. Dies schließt eine gegenseitige Information und -Konsultation über beabsichtigte Maßnahmen, die im jeweiligen Wirkungsbereich getroffen werden und Aus-wirkungen auf den anderen Versorgungssektor haben können, mit ein.