§ 19 StGFG (weggefallen)

Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
(1) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgen zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):

1.

Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Landes-Zielsteuerungsvertrag inkl. Finanzrahmenvertrag resultierenden Aufgaben;

2.

Jahresarbeitsprogramme für Maßnahmen auf Landesebene zur konkreten Umsetzung des Landes-Zielsteuerungsvertrages;

3.

Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts gemäß den Festlegungen zum Monitoring und Berichtswesen gem. der Vereinbarung ZG;

4.

Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gem. § 27;

5.

Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Land zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z. B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen etc.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;

6.

Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit gem. Art. 3 und 4 der Vereinbarung OFG;

7.

Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;

8.

Strategie zur Gesundheitsförderung;

9.

Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds gem. § 5;

10.

Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;

11.

Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;

12.

Evaluierung der von der Landes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben;

13.

Aufgaben, welche von der Gesundheitsplattform gem. § 14 Abs. 2 übertragen wurden.

(2) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungs-erbringung im Gesundheitswesen von Land und Sozialversicherung§ 19 StGFG seit 31.12.2016 weggefallen.

(3) Allgemeine Verlautbarungen der Landes-Zielsteuerungskommission sind in der Grazer Zeitung kund-zumachen oder auf der Homepage des Fonds zu veröffentlichen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2016
(1) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgen zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):

1.

Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Landes-Zielsteuerungsvertrag inkl. Finanzrahmenvertrag resultierenden Aufgaben;

2.

Jahresarbeitsprogramme für Maßnahmen auf Landesebene zur konkreten Umsetzung des Landes-Zielsteuerungsvertrages;

3.

Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts gemäß den Festlegungen zum Monitoring und Berichtswesen gem. der Vereinbarung ZG;

4.

Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gem. § 27;

5.

Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Land zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (z. B. Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelassene Fachärztinnen/Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen etc.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;

6.

Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit gem. Art. 3 und 4 der Vereinbarung OFG;

7.

Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;

8.

Strategie zur Gesundheitsförderung;

9.

Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds gem. § 5;

10.

Mitwirkung bei der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;

11.

Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;

12.

Evaluierung der von der Landes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben;

13.

Aufgaben, welche von der Gesundheitsplattform gem. § 14 Abs. 2 übertragen wurden.

(2) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungs-erbringung im Gesundheitswesen von Land und Sozialversicherung§ 19 StGFG seit 31.12.2016 weggefallen.

(3) Allgemeine Verlautbarungen der Landes-Zielsteuerungskommission sind in der Grazer Zeitung kund-zumachen oder auf der Homepage des Fonds zu veröffentlichen.

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