§ 23 StGFG (weggefallen)

Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Im Landes-Zielsteuerungsvertrag müssen regionale Gesundheits- und Versorgungsziele festgelegt werden, so dass die bundesweiten Vorgaben für die ergebnisorientierten Versorgungsziele und wirkungsorientierten Gesundheitsziele erreicht werden können§ 23 StGFG seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2016
Im Landes-Zielsteuerungsvertrag müssen regionale Gesundheits- und Versorgungsziele festgelegt werden, so dass die bundesweiten Vorgaben für die ergebnisorientierten Versorgungsziele und wirkungsorientierten Gesundheitsziele erreicht werden können§ 23 StGFG seit 31.12.2016 weggefallen.

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