§ 44 StFWG (weggefallen)

Steiermärkisches Feuerwehrgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2023 bis 31.12.9999
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes solche des eigenen Wirkungsbereiches§ 44 StFWG seit 06.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 06.07.2023

In Kraft vom 18.02.2012 bis 06.07.2023
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Ausübung des Verwaltungsstrafrechtes solche des eigenen Wirkungsbereiches§ 44 StFWG seit 06.07.2023 weggefallen.

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