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(1) Die Neufassung des § 24 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Die NeufassungÄnderung der §§ 11 Abs. 1 und 14 Abs. 1 und 2 sowie die Einfügung des Paragraph 24, Absatz eins, § 25a durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000, trittLGBl. Nr. 5/2010 treten mit 1dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 20022010, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000,LGBl. Nr. 5/2010
(1) Die Neufassung des § 24 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Die NeufassungÄnderung der §§ 11 Abs. 1 und 14 Abs. 1 und 2 sowie die Einfügung des Paragraph 24, Absatz eins, § 25a durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000, trittLGBl. Nr. 5/2010 treten mit 1dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 20022010, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000,LGBl. Nr. 5/2010