§ 17 Stmk. BS 1976 (weggefallen)

Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Organe des Steiermärkischen Berg- und Schiführerverbandes sind

a)

die Vollversammlung,

b)

der Ausschuß,

c)

der Obmann.

§ 17 Stmk. BS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.10.1976 bis 31.12.2022
Organe des Steiermärkischen Berg- und Schiführerverbandes sind

a)

die Vollversammlung,

b)

der Ausschuß,

c)

der Obmann.

§ 17 Stmk. BS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen.

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