Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Verwaltungsübertretungen (Abs§ 24 Stmk. 1) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu 727 Euro zu bestrafenBS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2002, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Verwaltungsübertretungen (Abs§ 24 Stmk. 1) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu 727 Euro zu bestrafenBS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2002, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013