§ 26 Stmk. BS 1976 (weggefallen)

Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 26 Stmk. OktoberBS 1976 in Kraftseit 31.12.2022 weggefallen.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung des k. k. Statthalters in Steiermark, betreffend die Einführung einer neuen Bergführerordnung für Steiermark, LGuVBL. Nr. 52/1896, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.10.1976 bis 31.12.2022
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 26 Stmk. OktoberBS 1976 in Kraftseit 31.12.2022 weggefallen.

(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung des k. k. Statthalters in Steiermark, betreffend die Einführung einer neuen Bergführerordnung für Steiermark, LGuVBL. Nr. 52/1896, außer Kraft.

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