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(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung des k. k. Statthalters in Steiermark, betreffend die Einführung einer neuen Bergführerordnung für Steiermark, LGuVBL. Nr. 52/1896, außer Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung des k. k. Statthalters in Steiermark, betreffend die Einführung einer neuen Bergführerordnung für Steiermark, LGuVBL. Nr. 52/1896, außer Kraft.