§ 27 Stmk. BS 1976 (weggefallen)

Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz 1976

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
(1) Die Neufassung der §§ 22 Abs. 3 lit§ 27 Stmk. b und 24 AbsBS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2002, in Kraft.

(2) Die Änderung des § 2 Abs. 1 lit. a durch die Novelle LGBl. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 4 Abs. 1 lit. a und § 13 sowie die Einfügung des § 13a durch die Novelle LGBl. Nr. 77/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2008, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 3, des § 4 Abs. 1 bis 3, des § 6 Abs. 1 und 3, des § 9 Abs. 6 und 8, des § 12 Abs. 2, des § 13 Abs. 1, des § 16, der Abschnittsbezeichnung des 3. Abschnitts und des § 24 Abs. 1 lit. b, die Einfügung der §§ 3a, 24a, 24b und 25a sowie der Entfall der §§ 7 und 8, des § 9 Abs. 7, 9 und 10 und des § 24 Abs. 1 lit. c durch die Novelle LGBl. Nr 13/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. März 2010, in Kraft.

(5) Die Änderung der §§ 5 und 11 Abs. 1, des § 24 Abs. 1 lit. a und der Überschrift des § 24b sowie der Entfall des § 22 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2002, LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 77/2008, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.10.2013 bis 31.12.2022
(1) Die Neufassung der §§ 22 Abs. 3 lit§ 27 Stmk. b und 24 AbsBS 1976 seit 31.12.2022 weggefallen. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2002, in Kraft.

(2) Die Änderung des § 2 Abs. 1 lit. a durch die Novelle LGBl. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(3) Die Änderung des § 4 Abs. 1 lit. a und § 13 sowie die Einfügung des § 13a durch die Novelle LGBl. Nr. 77/2008 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2008, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 3, des § 4 Abs. 1 bis 3, des § 6 Abs. 1 und 3, des § 9 Abs. 6 und 8, des § 12 Abs. 2, des § 13 Abs. 1, des § 16, der Abschnittsbezeichnung des 3. Abschnitts und des § 24 Abs. 1 lit. b, die Einfügung der §§ 3a, 24a, 24b und 25a sowie der Entfall der §§ 7 und 8, des § 9 Abs. 7, 9 und 10 und des § 24 Abs. 1 lit. c durch die Novelle LGBl. Nr 13/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. März 2010, in Kraft.

(5) Die Änderung der §§ 5 und 11 Abs. 1, des § 24 Abs. 1 lit. a und der Überschrift des § 24b sowie der Entfall des § 22 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2002, LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 77/2008, LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 87/2013

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