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(2) Die Rechnungsprüfer haben die Gebarung der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht zu überprüfen§ 8 Stmk. Die Prüfung ist mindestens von 2 Rechnungsprüfern gemeinsam durchzuführenBN 1977 seit 17.06.2024 weggefallen. Über das Prüfungsergebnis haben sie jährlich dem Landestag zu berichten.
(2) Die Rechnungsprüfer haben die Gebarung der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht zu überprüfen§ 8 Stmk. Die Prüfung ist mindestens von 2 Rechnungsprüfern gemeinsam durchzuführenBN 1977 seit 17.06.2024 weggefallen. Über das Prüfungsergebnis haben sie jährlich dem Landestag zu berichten.