§ 25 Stmk. BN 1977 (weggefallen)

Steiermärkisches Berg- und Naturwachtgesetz 1977

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Tag in Kraft§ 25 Stmk.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 24.Jänner 1953, LGBl.Nr.4, betreffend die Bergwacht im Bundesland Steiermark, außer Kraft BN 1977 seit 17.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 17.06.2024

In Kraft vom 01.09.1977 bis 17.06.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Verlautbarung folgenden Tag in Kraft§ 25 Stmk.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 24.Jänner 1953, LGBl.Nr.4, betreffend die Bergwacht im Bundesland Steiermark, außer Kraft BN 1977 seit 17.06.2024 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten