§ 67a StELG 1983 Gemeinschaftsrecht

Steiermärkisches Einforstungs-Landesgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 852011/33792/EWGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2713. Juni 1985Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. Nr. L 17526 vom 5. Juli 198528.1.2012, S. 40, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. Nr. L 156 vom 25. Juni 2003, S. 17,1 umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2006, LGBl. Nr. 139/2013

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 02.12.2006 bis 31.12.2013

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 852011/33792/EWGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2713. Juni 1985Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. Nr. L 17526 vom 5. Juli 198528.1.2012, S. 40, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. Nr. L 156 vom 25. Juni 2003, S. 17,1 umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2006, LGBl. Nr. 139/2013

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