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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 2004 über die Bewilligung und den Betrieb von Pflegeheimen und Pflegeplätzen nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz (Steiermärkische Pflegeheimverordnung – StPHVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 63/2004
Änderung
LGBl. Nr. 89/2013 (KB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 11, 15 Abs. 4 und 5 und 17 Abs. 1 bis 4 des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes, LGBl.Nr. 77/2004, wird verordnet:
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 2004 über die Bewilligung und den Betrieb von Pflegeheimen und Pflegeplätzen nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz (Steiermärkische Pflegeheimverordnung – StPHVO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 63/2004
Änderung
LGBl. Nr. 89/2013 (KB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 11, 15 Abs. 4 und 5 und 17 Abs. 1 bis 4 des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes, LGBl.Nr. 77/2004, wird verordnet: