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Die Änderungen des § 1 Abs. 3 und Abs. 4, des § 2 Abs. 3 lit. f und lit. g sowie die Anfügungen des § 3 lit. h und des § 4 lit. k durch die Novelle LGBl. Nr. 80/2013 treten mit 21. August 2013 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013, LGBl. Nr. 89/2013
Die Änderungen des § 1 Abs. 3 und Abs. 4, des § 2 Abs. 3 lit. f und lit. g sowie die Anfügungen des § 3 lit. h und des § 4 lit. k durch die Novelle LGBl. Nr. 80/2013 treten mit 21. August 2013 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013, LGBl. Nr. 89/2013