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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Abweichend von § 75a kann der Kollektivvertrag für Betriebe mit dauernd weniger als fünf Dienstnehmern zulassen, dass eine Arbeitszeiteinteilung nach Abs§ 77 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. 1 schriftlich vereinbart wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2008
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(2) Abweichend von § 75a kann der Kollektivvertrag für Betriebe mit dauernd weniger als fünf Dienstnehmern zulassen, dass eine Arbeitszeiteinteilung nach Abs§ 77 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. 1 schriftlich vereinbart wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2008