§ 81 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
(1) Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen§ 81 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf

1.

innerhalb des Schichtturnusses oder

2.

bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 77 innerhalb des Durchrechnungszeitraumes

im Durchschnitt die nach § 76 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.

(2) Die Kollektivverträge für Betriebe gemäß § 5 Abs. 4 können eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2008

Stand vor dem 26.07.2013

In Kraft vom 25.07.2013 bis 26.07.2013
(1) Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen§ 81 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf

1.

innerhalb des Schichtturnusses oder

2.

bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 77 innerhalb des Durchrechnungszeitraumes

im Durchschnitt die nach § 76 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.

(2) Die Kollektivverträge für Betriebe gemäß § 5 Abs. 4 können eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 85/2008

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