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Legende:
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(2) Mit dem Ende des Lehrverhältnisses ist die Eintragung von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Lehrlingsstammrolle zu löschen§ 184 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.
(3) Nach Ablauf der Probezeit (§ 180 Abs. 2) darf ein Wechsel der Lehrstelle nur vorgenommen werden, wenn das bisherige Lehrverhältnis geendet hat (Abs. 1). Der Wechsel der Lehrstelle bedarf der Zustimmung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzung des ersten Satzes gegeben ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2005, LGBl. Nr. 60/2009, LGBl. Nr. 20/2015
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(2) Mit dem Ende des Lehrverhältnisses ist die Eintragung von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Lehrlingsstammrolle zu löschen§ 184 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.
(3) Nach Ablauf der Probezeit (§ 180 Abs. 2) darf ein Wechsel der Lehrstelle nur vorgenommen werden, wenn das bisherige Lehrverhältnis geendet hat (Abs. 1). Der Wechsel der Lehrstelle bedarf der Zustimmung der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzung des ersten Satzes gegeben ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2005, LGBl. Nr. 60/2009, LGBl. Nr. 20/2015