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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Betriebsvereinbarungen in den Angelegenheiten des Abs§ 256 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. 1 können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten, von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. § 75 Abs. 3 zweiter Satz ist nicht anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2012
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(2) Betriebsvereinbarungen in den Angelegenheiten des Abs§ 256 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. 1 können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten, von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. § 75 Abs. 3 zweiter Satz ist nicht anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2012