§ 284 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Für die Berechnung und den Lauf der in diesem Abschnitt festgesetzten Fristen gelten die Bestimmungen der §§ 32 und 33 AVG sinngemäߧ 284 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 30.12.2013 bis 31.12.2013
Für die Berechnung und den Lauf der in diesem Abschnitt festgesetzten Fristen gelten die Bestimmungen der §§ 32 und 33 AVG sinngemäߧ 284 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

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