§ 284s STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß den §§ 284w oder 284x sind binnen sechs Monaten ab der Konstituierung des besonderen Verhandlungsgremiums abzuschließen§ 284s STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

(2) Das besondere Verhandlungsgremium und das zuständige Organ der beteiligten juristischen Personen können einvernehmlich beschließen, die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß den §§ 284w oder 284x bis zur Dauer eines Jahres ab dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt fortzusetzen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007

Stand vor dem 16.12.2021

In Kraft vom 15.12.2021 bis 16.12.2021
(1) Die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß den §§ 284w oder 284x sind binnen sechs Monaten ab der Konstituierung des besonderen Verhandlungsgremiums abzuschließen§ 284s STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

(2) Das besondere Verhandlungsgremium und das zuständige Organ der beteiligten juristischen Personen können einvernehmlich beschließen, die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß den §§ 284w oder 284x bis zur Dauer eines Jahres ab dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt fortzusetzen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007

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