§ 286 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
In allen Fällen, in denen durch Gesetz die Entscheidung von Streitigkeiten Einigungskommissionen übertragen wird, haben diese einen Ausgleich anzubahnen und, wenn erforderlich, eine Entscheidung zu fällen§ 286 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2013

Stand vor dem 16.12.2021

In Kraft vom 15.12.2021 bis 16.12.2021
In allen Fällen, in denen durch Gesetz die Entscheidung von Streitigkeiten Einigungskommissionen übertragen wird, haben diese einen Ausgleich anzubahnen und, wenn erforderlich, eine Entscheidung zu fällen§ 286 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2013

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