§ 294 STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
Richter, die zu Vorsitzenden der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle bestellt werden, erhalten unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Bedeutung dieser ihrer Nebenbeschäftigung eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme, deren Höhe von der Steiermärkischen Landesregierung unter Berücksichtigung des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark im Verordnungswege festgesetzt wird§ 294 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2006

Stand vor dem 31.07.2012

In Kraft vom 30.07.2012 bis 31.07.2012
Richter, die zu Vorsitzenden der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle bestellt werden, erhalten unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Bedeutung dieser ihrer Nebenbeschäftigung eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme, deren Höhe von der Steiermärkischen Landesregierung unter Berücksichtigung des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark im Verordnungswege festgesetzt wird§ 294 STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2006

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