§ 308b STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
(1) Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bereits bestehende Kurzarbeit nach § 27 Abs. 1 lit§ 308b STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. b des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2008, findet § 59f Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 60/2009 weiterhin Anwendung.

(2) § 56 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011 findet bei Sanierungs- und Konkursverfahren Anwendung, die nach dem Inkrafttreten dieser Novelle eröffnet oder wieder aufgenommen wurden.

(3) § 59a Abs. 1 und Abs. 1a in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011 finden nur auf Bildungskarenzen Anwendung, die nach dem Inkrafttreten dieser Novelle vereinbart werden. § 59a Abs. 1 und Abs. 1a in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011 finden keine Anwendung auf die ab 1. Jänner 2012 vereinbarten Bildungskarenzen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011

Stand vor dem 31.08.2013

In Kraft vom 01.07.2011 bis 31.08.2013
(1) Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle bereits bestehende Kurzarbeit nach § 27 Abs. 1 lit§ 308b STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen. b des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG), BGBl. Nr. 31/1969, in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2008, findet § 59f Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 60/2009 weiterhin Anwendung.

(2) § 56 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011 findet bei Sanierungs- und Konkursverfahren Anwendung, die nach dem Inkrafttreten dieser Novelle eröffnet oder wieder aufgenommen wurden.

(3) § 59a Abs. 1 und Abs. 1a in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011 finden nur auf Bildungskarenzen Anwendung, die nach dem Inkrafttreten dieser Novelle vereinbart werden. § 59a Abs. 1 und Abs. 1a in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011 finden keine Anwendung auf die ab 1. Jänner 2012 vereinbarten Bildungskarenzen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2011

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