Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) §§ 35, 36, 37 Abs.1 Z 2, 39i, 39k, 158b, 158c und 158l in der Fassung dieser Novelle gilt für Eltern, deren Kinder nach dem Inkrafttreten dieser Novelle adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2015
(2) §§ 35, 36, 37 Abs.1 Z 2, 39i, 39k, 158b, 158c und 158l in der Fassung dieser Novelle gilt für Eltern, deren Kinder nach dem Inkrafttreten dieser Novelle adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2015