§ 308c STLAO 2001 (weggefallen)

Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2021 bis 31.12.9999
(1) § 59f Abs. 2 in der Fassung dieser Novelle findet auf Herabsetzungen der Normalarbeitszeit Anwendung, soweit diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle beginnen; auf zu diesem Zeitpunkt laufende Herabsetzungen der Normalarbeitszeit kommt weiterhin § 59f Abs. 2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Anwendung§ 308c STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

(2) §§ 35, 36, 37 Abs.1 Z 2, 39i, 39k, 158b, 158c und 158l in der Fassung dieser Novelle gilt für Eltern, deren Kinder nach dem Inkrafttreten dieser Novelle adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2015

Stand vor dem 26.07.2013

In Kraft vom 25.07.2013 bis 26.07.2013
(1) § 59f Abs. 2 in der Fassung dieser Novelle findet auf Herabsetzungen der Normalarbeitszeit Anwendung, soweit diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Novelle beginnen; auf zu diesem Zeitpunkt laufende Herabsetzungen der Normalarbeitszeit kommt weiterhin § 59f Abs. 2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Anwendung§ 308c STLAO 2001 seit 15.12.2021 weggefallen.

(2) §§ 35, 36, 37 Abs.1 Z 2, 39i, 39k, 158b, 158c und 158l in der Fassung dieser Novelle gilt für Eltern, deren Kinder nach dem Inkrafttreten dieser Novelle adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2015

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten