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(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Steiermärkische Landarbeitsordnung 1981, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 10/2000, außer Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Steiermärkische Landarbeitsordnung 1981, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 10/2000, außer Kraft.