§ 1 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

Steiermärkische Kehrordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
(1) Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherstellung des Reinigens, Kehrens und Überprüfens von Feuerungsanlagen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere der Luftreinhaltung, der Einsparung von Energie und der Erhaltung der Betriebssicherheit§ 1 Stmk.

(2) Dieses Gesetz bezieht sich auf alle Feuerungsanlagen, die in der Steiermark betrieben, stillgelegt oder wieder benüzt werden KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.01.2018
(1) Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherstellung des Reinigens, Kehrens und Überprüfens von Feuerungsanlagen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere der Luftreinhaltung, der Einsparung von Energie und der Erhaltung der Betriebssicherheit§ 1 Stmk.

(2) Dieses Gesetz bezieht sich auf alle Feuerungsanlagen, die in der Steiermark betrieben, stillgelegt oder wieder benüzt werden KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen.

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