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Gemeindemitglieder sind jene österreichischen StaatsbürgerPersonen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/1995, LGBl. Nr. 41/1997
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen StaatsbürgerPersonen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/1995, LGBl. Nr. 41/1997