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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 2005 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (VEXAT LuFw)
(Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr.41/2017)
Stammfassung: LGBl. Nr. 60/2005 (CELEX-Nr. 31999L009)
Änderung
LGBl. Nr. 41/2017 [CELEX-Nr.: 32000L0054, 32014L027]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 116 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 – STLAO 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2004, wird verordnet:
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 2005 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vor explosionsfähigen Atmosphären in der Land- und Forstwirtschaft (VEXAT LuFw)
(Anm.: Titel in der Fassung LGBl. Nr.41/2017)
Stammfassung: LGBl. Nr. 60/2005 (CELEX-Nr. 31999L009)
Änderung
LGBl. Nr. 41/2017 [CELEX-Nr.: 32000L0054, 32014L027]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 116 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 – STLAO 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2004, wird verordnet: