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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Berg- und Naturwächter, die besondere Leistungen erbringen und durch ihren Arbeitseinsatz und ihr Verhalten beispielgebend wirken, können über Antrag des Ortseinsatzleiters, Bezirksleiters oder des Landesvorstandes ausgezeichnet werden SBN seit 27.06.2024 weggefallen.
(3) Schriftliche Anträge dazu sind an den Landesvorstand zu richten.
(2) Berg- und Naturwächter, die besondere Leistungen erbringen und durch ihren Arbeitseinsatz und ihr Verhalten beispielgebend wirken, können über Antrag des Ortseinsatzleiters, Bezirksleiters oder des Landesvorstandes ausgezeichnet werden SBN seit 27.06.2024 weggefallen.
(3) Schriftliche Anträge dazu sind an den Landesvorstand zu richten.