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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verweise in diesem Gesetz
a) | auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, | |||||||||
b) | auf Rechtsvorschriften des Bundes sind als | |||||||||
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2019
Verweise in diesem Gesetz
a) | auf andere Rechtsvorschriften des Landes sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, | |||||||||
b) | auf Rechtsvorschriften des Bundes sind als | |||||||||
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2019