§ 83 LTWO (weggefallen)

Landtags-Wahlordnung 2004

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2024 bis 31.12.9999
(1) Treten Umstände ein, welche den Anfang, die Fortsetzung oder die Beendigung der Wahlhandlung verhindern, so kann die Wahlbehörde die Wahlhandlung verlängern oder auf den nächsten Tag verschieben§ 83 LTWO seit 29.01.2024 weggefallen.

(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist sofort auf ortsübliche Weise zu verlautbaren und sogleich der Bezirkswahlbehörde auf die schnellste Art (Sofortmeldung) bekannt zu geben.

(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, so sind die Wahlakten und die Wahlurne mit den darin enthaltenen Wahlkuverts und Stimmzetteln von der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahlhandlung unter Verschluss zu legen und sicher zu verwahren.

Stand vor dem 29.01.2024

In Kraft vom 01.09.2004 bis 29.01.2024
(1) Treten Umstände ein, welche den Anfang, die Fortsetzung oder die Beendigung der Wahlhandlung verhindern, so kann die Wahlbehörde die Wahlhandlung verlängern oder auf den nächsten Tag verschieben§ 83 LTWO seit 29.01.2024 weggefallen.

(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist sofort auf ortsübliche Weise zu verlautbaren und sogleich der Bezirkswahlbehörde auf die schnellste Art (Sofortmeldung) bekannt zu geben.

(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, so sind die Wahlakten und die Wahlurne mit den darin enthaltenen Wahlkuverts und Stimmzetteln von der Wahlbehörde bis zur Fortsetzung der Wahlhandlung unter Verschluss zu legen und sicher zu verwahren.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten