§ 6 StKBBG (weggefallen)

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Fassung gültig ab 14.09.2100

In Kraft vom 14.09.2100 bis 31.12.9999
In den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Erziehung der Kinder nach ethischen und religiösen Werten im Einvernehmen mit den Eltern (Erziehungsberechtigten), insbesondere bei der Gestaltung der Feste im Jahresablauf und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den jeweiligen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in einer dem Alter angemessenen Weise zu pflegen§ 6 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen. In öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die Mehrzahl der Kinder einem bestimmten Religionsbekenntnis angehört, soll in jedem Gruppenraum (Lernraum) ein religiöses Zeichen angebracht werden.

Stand vor dem 13.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 13.09.2020
In den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Erziehung der Kinder nach ethischen und religiösen Werten im Einvernehmen mit den Eltern (Erziehungsberechtigten), insbesondere bei der Gestaltung der Feste im Jahresablauf und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit den jeweiligen gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in einer dem Alter angemessenen Weise zu pflegen§ 6 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen. In öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die Mehrzahl der Kinder einem bestimmten Religionsbekenntnis angehört, soll in jedem Gruppenraum (Lernraum) ein religiöses Zeichen angebracht werden.

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