§ 10 StKBBG (weggefallen)

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Versionenvergleich

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Fassung gültig ab 14.09.2100

In Kraft vom 14.09.2100 bis 31.12.9999
(1) Für den Ganzjahresbetrieb beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet am Sonntag vor dem zweiten Montag im September des Folgejahres§ 10 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen.

(2) Für den Jahresbetrieb beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet an dem Freitag, der frühestens auf den 4. Juli und spätestens auf den 10. Juli fällt.

Stand vor dem 13.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 13.09.2020
(1) Für den Ganzjahresbetrieb beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet am Sonntag vor dem zweiten Montag im September des Folgejahres§ 10 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen.

(2) Für den Jahresbetrieb beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet an dem Freitag, der frühestens auf den 4. Juli und spätestens auf den 10. Juli fällt.

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