§ 61 StKBBG (weggefallen)

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Fassung gültig ab 14.09.2100

In Kraft vom 14.09.2100 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 61 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen. September 2000 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes betreffend die Tagesmütter treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2000, in Kraft.

Stand vor dem 13.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 13.09.2020
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 61 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen. September 2000 in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes betreffend die Tagesmütter treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2000, in Kraft.

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