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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 83/2002
Änderung
LGBl. Nr. 75/2016 (CELEX-Nr.: 32014L0027, 31992L0058, 31992L0085, 31994L0033, 32008R1272)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 142 Abs. 2 Z 1 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, wird verordnet:
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO)
Stammfassung: LGBl. Nr. 83/2002
Änderung
LGBl. Nr. 75/2016 (CELEX-Nr.: 32014L0027, 31992L0058, 31992L0085, 31994L0033, 32008R1272)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 142 Abs. 2 Z 1 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, wird verordnet: