§ 39 StDSG (weggefallen)

Datenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
(1) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999;

2.

Mediengesetz, BGBl. Nr. 314/1981, in der Fassung BGBl. Nr. 105/1997.

(2) Verweise auf Vorschriften der europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. Nr. L 281 vom 23. November 1995, S. 31.

§ 39 StDSG seit 24.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.08.2001 bis 24.05.2018
(1) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999;

2.

Mediengesetz, BGBl. Nr. 314/1981, in der Fassung BGBl. Nr. 105/1997.

(2) Verweise auf Vorschriften der europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. Nr. L 281 vom 23. November 1995, S. 31.

§ 39 StDSG seit 24.05.2018 weggefallen.

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