Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008 (JB-VOLuFw 2008) Fundstelle

Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2016 bis 31.12.9999

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2008 über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008 (JB-VOLuFw 2008)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2008 (CELEX-Nr. 394L0033)

Änderung

LGBl. Nr. 18/2011 (CELEX-Nr. 32006L0025)

LGBl. Nr. 76/2016 (CELEX-Nr. 32014L0027, 31994L0033, 32008R1272)

LGBl. Nr. 157/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 142 und des § 162 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 2

Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 3

Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen

§ 4

Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen

§ 5

Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln

§ 6

Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge

§ 7

Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen

§ 8

Auflegen der Verordnung und der Bescheide

§ 9

Verweise

§ 10

GemeinschaftsrechtEU-Recht

§ 11

Inkrafttreten

§ 11a

Inkrafttreten von Novellen

§ 11b

Übergangsbestimmungen

§ 12

Außerkrafttreten

Anhang

Sicherheitsabstand beim Fällen

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 76/2016

Stand vor dem 31.07.2016

In Kraft vom 01.10.2008 bis 31.07.2016

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2008 über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008 (JB-VOLuFw 2008)

Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2008 (CELEX-Nr. 394L0033)

Änderung

LGBl. Nr. 18/2011 (CELEX-Nr. 32006L0025)

LGBl. Nr. 76/2016 (CELEX-Nr. 32014L0027, 31994L0033, 32008R1272)

LGBl. Nr. 157/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 142 und des § 162 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 2

Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 3

Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen

§ 4

Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen

§ 5

Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln

§ 6

Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge

§ 7

Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen

§ 8

Auflegen der Verordnung und der Bescheide

§ 9

Verweise

§ 10

GemeinschaftsrechtEU-Recht

§ 11

Inkrafttreten

§ 11a

Inkrafttreten von Novellen

§ 11b

Übergangsbestimmungen

§ 12

Außerkrafttreten

Anhang

Sicherheitsabstand beim Fällen

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 76/2016

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