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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2008 über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008 (JB-VOLuFw 2008)
Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2008 (CELEX-Nr. 394L0033)
Änderung
LGBl. Nr. 18/2011 (CELEX-Nr. 32006L0025)
LGBl. Nr. 76/2016 (CELEX-Nr. 32014L0027, 31994L0033, 32008R1272)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 142 und des § 162 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen | |
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen | |
Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen | |
Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen | |
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln | |
Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge | |
Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen | |
Auflegen der Verordnung und der Bescheide | |
Verweise | |
| |
Inkrafttreten | |
Inkrafttreten von Novellen | |
Übergangsbestimmungen | |
Außerkrafttreten | |
Anhang | Sicherheitsabstand beim Fällen |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 76/2016
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2008 über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008 (JB-VOLuFw 2008)
Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2008 (CELEX-Nr. 394L0033)
Änderung
LGBl. Nr. 18/2011 (CELEX-Nr. 32006L0025)
LGBl. Nr. 76/2016 (CELEX-Nr. 32014L0027, 31994L0033, 32008R1272)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 142 und des § 162 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001, LGBl. Nr. 39/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2007, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen | |
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen | |
Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen | |
Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen | |
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln | |
Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge | |
Abweichungen und weitergehende Schutzmaßnahmen | |
Auflegen der Verordnung und der Bescheide | |
Verweise | |
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Inkrafttreten | |
Inkrafttreten von Novellen | |
Übergangsbestimmungen | |
Außerkrafttreten | |
Anhang | Sicherheitsabstand beim Fällen |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 76/2016