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Verweise in dieser Verordnung auf BundesgesetzeBundgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Strahlenschutzgesetz – StrSchG, BGBl. Nr. 227/1969, in der Fassung | |||||||||
2. |
| |||||||||
3. | Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992, in der Fassung | |||||||||
4. | Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 109/2015. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 18/2011, LGBl. Nr. 76/2016
Verweise in dieser Verordnung auf BundesgesetzeBundgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. | Strahlenschutzgesetz – StrSchG, BGBl. Nr. 227/1969, in der Fassung | |||||||||
2. |
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3. | Kesselgesetz, BGBl. Nr. 211/1992, in der Fassung | |||||||||
4. | Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 109/2015. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 18/2011, LGBl. Nr. 76/2016