§ 37 StAgrGG 1985 § 37

Agrargemeinschaftengesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.01.1986 bis 31.12.9999

Nach Klarstellung der Verhältnisse ist der Regulierungsplan zu verfassen. Der Regulierungsplan besteht aus der Liste der Parteien, sofern eine solche Liste aufgelegt wurde, dem Verzeichnis der Anteilsrechte, der Haupturkunde, dem Wirtschaftsplan, den Verwaltungssatzungen und einer planlichen Darstellung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.01.1986 bis 31.12.9999

Nach Klarstellung der Verhältnisse ist der Regulierungsplan zu verfassen. Der Regulierungsplan besteht aus der Liste der Parteien, sofern eine solche Liste aufgelegt wurde, dem Verzeichnis der Anteilsrechte, der Haupturkunde, dem Wirtschaftsplan, den Verwaltungssatzungen und einer planlichen Darstellung.

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